Wechsel des Pflichtverteidigers
Ihre Chance auf eine engagierte Verteidigung – gestützt auf umfassende Erfahrung und Fachkompetenz
Ein Pflichtverteidigerwechsel kann im Strafverfahren die Möglichkeit bieten, die Verteidigung durch einen Anwalt zu gestalten, der nicht nur umfassend vorbereitet ist, sondern auch aktiv Ihre Interessen vertritt.
Viele Mandanten haben Bedenken, ob ein Wechsel wirklich sinnvoll ist – häufig aufgrund der zusätzlichen Kosten oder der Sorge, dass ein neuer Verteidiger den Fall nicht in der gewünschten Tiefe versteht. Doch wenn das Vertrauensverhältnis zu Ihrem aktuellen Pflichtverteidiger gestört ist, z.B. weil Sie den Eindruck haben, dass er in der Hauptverhandlung nicht genügend für Ihre Sache getan hat, kann ein Wechsel die richtige Entscheidung sein. Mit fast 20 Jahren Erfahrung im Strafrecht und als durchgehendem Focus-Topanwalt im Strafrecht seit 2018 stehe ich Ihnen zur Seite und biete Ihnen eine Verteidigung, die aktiv für Sie eintritt.
Die Möglichkeit des Wechsels durch Mehrkostenübernahme
Ein Wechsel des Pflichtverteidigers ist prinzipiell möglich, wenn Sie die entstehenden Mehrkosten – insbesondere die Grundgebühr und die Verfahrensgebühr – ausgleichen. Diese Kosten betragen in der Regel etwa 500 Euro, die sofort und vollständig zu begleichen sind, da die Staatskasse die Gebühren nur einmal zahlt und dieses an den bisherigen Pflichtverteidiger. Indem Sie diese Mehrkosten übernehmen, sichern Sie sich eine Verteidigung, die nicht nur individuell auf Ihren Fall zugeschnitten ist, sondern auch auf eine Verteidigungsstrategie setzt, die speziell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.
Sollten Sie einen solchen Wechsel wollen, so hilft in der Regel ein Gespräch von Ihnen mit dem bisherigen Verteidiger, dass das Mandat durch einen anderen Rechtsanwalt übernommen werden soll. Rechtsanwälte streuben sich selten gegen einen solchen Wechsel des Verteidigers, wenn die Gebühren bei ihm verbleiben.
Diese Differenz muss jedoch von Ihnen bei dem Wechsel des Pflichtverteidigers ausgefüllt werden, daher die Zahlung des oben genannten Betrages.
Ich werde bereits aus der Verpflichtung des Berufsrechts ebenfalls Kontakt zu dem bisherigen Verteidiger aufnehmen und um Zustimmung zur Übernahme des Mandats bitten.
Wechsel nach Abschluss einer Instanz
Nach Abschluss einer Instanz haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, das Mandat in die Hände eines anderen Pflichtverteidigers zu geben, wenn dies für den weiteren Verlauf Ihrer Verteidigung sinnvoll ist. Dies kann meist unproblematisch erfolgen und bietet Ihnen die Möglichkeit, die nächste Instanz mit einem erfahrenen und engagierten Verteidiger anzugehen. Auch hier sind meist die Grundgebühr und die Verfahrensgebühr durch den bisherigen Rechtsanwalt vereinnahmt und müssten von Ihnen bei der Erteilung des Mandats geleistet werden.
Mein Ansatz: Maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie
Nach einem Wechsel und auf Grundlage der Verfahrensakte erarbeite ich gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Verteidigungsstrategie. In den meisten Fällen beinhaltet dies auch eine Verteidigererklärung für die Hauptverhandlung, die präzise auf den Sachverhalt und Ihre persönliche Situation abgestimmt ist. Dabei können Sie sich auf meine Erfahrung in bundesweit bekannten Strafverfahren und meine aktive Verteidigungsstrategie verlassen – eine Strategie, die sich bewährt hat und das Gericht mit gezielten, fundierten Argumenten konfrontiert.
Ein Wechsel, der sich lohnen kann
Ein Wechsel des Verteidigers lohnt sich besonders dann, wenn Sie sich in Ihrem bisherigen Verfahren unterrepräsentiert fühlen oder eine persönlichere und strategischere Verteidigung wünschen. Mit meiner umfassenden Erfahrung und meiner nationalen Anerkennung im Strafrecht können Sie sicher sein, dass ich Ihre Interessen entschlossen und kompetent vertrete.
Nutzen Sie meine langjährige Erfahrung und fachliche Expertise für Ihre bestmögliche Verteidigung. Kontaktieren Sie mich für eine unverbindliche Beratung – ich begleite Sie auf dem Weg zu einer Verteidigung, die für Ihre Rechte und Interessen kämpft.
Nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf. Ich biete Ihnen schnelle Termine innerhalb von 24 Stunden, einen direkten Kontakt zu Ihrem Strafverteidiger und eine kostenlose unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles.
Ich berate und vertrete Sie bundesweit, gerne auch mit einer kompletten Onlineabwicklung.