Ihr Recht auf einen „Pflichtverteidiger“ in der Nebenklage
In bestimmten Fällen haben Opfer von Straftaten das Recht auf eine anwaltliche Unterstützung durch einen „Pflichtverteidiger“ in der Nebenklage. Begrifflich ist dieses falsch, da es sich um einen vom Gericht bestellten Nebenklagevertreter handelt. Dieser Nebenklagevertreter wird Ihnen vom Gericht beigeordnet und steht Ihnen ohne eigene Kosten zur Seite. Hier erfahren Sie, wann ein „Pflichtverteidiger“ in der Nebenklage möglich ist, welche Vorteile dies bietet und wie Sie in Ihrem individuellen Fall profitieren können.
Kontaktieren Sie mich für eine unverbindliche Erstberatung – gemeinsam erarbeiten wir eine Strategie, die auf Ihren individuellen Fall abgestimmt ist. Sie erreichen mich per E-Mail unter mail@rechtsanwalt-scharrmann.de oder telefonisch unter 0201/310 460 0
Was ist eine Nebenklage?
Die Nebenklage ist eine Möglichkeit für Opfer und Betroffene von Straftaten, sich aktiv an einem Strafverfahren zu beteiligen. Anders als Zeugen, die lediglich zur Aufklärung des Sachverhalts beitragen, erhalten Nebenkläger durch ihren Status umfassende Rechte im Verfahren. Dazu zählen das Recht auf Akteneinsicht, das Recht auf Anwesenheit im gesamten Prozess, sowie das Recht auf eigene Anträge, Beweisanträge und Befragungen im Rahmen der Verhandlung. Die Nebenklage stärkt Ihre Position und gibt Ihnen eine Stimme im Verfahren.
Wann besteht ein Anspruch auf einen beigeordneten Nebenklagevertreter?
Ein beigeordneter Nebenklagevertreter wird Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen beigeordnet. Die Möglichkeit besteht, wenn eine schwerwiegende Straftat wie etwa eine sexuelle oder schwere Gewalttat gegen Sie verübt wurde, oder wenn es um eine erhebliche Verletzung persönlicher Rechte geht. Besonders bei Taten wie sexuellem Missbrauch, häuslicher Gewalt, Mordversuchen, Raub und anderen schweren Delikten kann ein Anspruch auf einen Nebenklagevertreter bestehen. Auch Opfer von Straftaten, die aufgrund ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit als besonders belastet angesehen werden – wie etwa Kinder oder Menschen mit Behinderung – haben in bestimmten Fällen das Recht auf einen solchen Rechtsanwalt.
Im Einzelnen sind die Voraussetzungen in der Strafprozessordnung geregelt und richten sich unter anderem nach dem Schweregrad der Tat und dem persönlichen Schutzbedürfnis des Opfers.
Die Vorteile eines Nebenklagevertreters
Ein „Pflichtverteidiger in der Nebenklage“ unterstützt Sie nicht nur rechtlich, sondern auch emotional und strategisch während des gesamten Verfahrens. Ein erfahrener Anwalt kennt die Prozesse, kann Sie auf mögliche Belastungen vorbereiten und Ihnen helfen, Ihre Rechte durchzusetzen. Ich habe fast 20 Jahre Berufserfahrung im Strafrecht und habe in tausenden Strafverfahren Mandanten begleitet.
1. Professionelle Vertretung und Unterstützung: Ein Nebenklagevertreter steht Ihnen während des gesamten Verfahrens zur Seite und sorgt dafür, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben. Er vertritt Sie in den Verhandlungen, stellt Anträge, verfasst Schriftsätze und hilft Ihnen dabei, die Komplexität eines Strafverfahrens zu verstehen.
2. Schutz vor Belastungen und Retraumatisierung: Ein Strafverfahren kann für Opfer emotional belastend sein, vor allem wenn es darum geht, gegen den Täter auszusagen. Ihr Nebenklagevertreter kann Sie auf solche Situationen vorbereiten und gegebenenfalls dafür sorgen, dass Sie durch eine geeignete Sitzordnung oder Trennung von Täter und Opfer geschützt werden. Ein Anwalt achtet auch darauf, dass Ihre persönlichen Rechte, etwa Ihr Recht auf Privatsphäre, gewahrt bleiben.
3. Rechtsberatung und Aufklärung: Nebenkläger erhalten über den beigeordneten Rechtsanwalt wertvolle Informationen und Beratung darüber, was sie im Verfahren erwartet, welche Rechte sie haben und wie sie aktiv an der Aufklärung der Tat mitwirken können. Der Nebenklagevertreter klärt Sie umfassend über Ihre Möglichkeiten und Grenzen auf und hilft Ihnen dabei, fundierte Entscheidungen zu treffen.
4. Keine finanziellen Kosten: Die Beiordnung eines Nebenklagevertreters erfolgt kostenlos, sodass für Sie keine finanziellen Belastungen entstehen. Gerade für Opfer von Straftaten ist es wichtig, dass sie ihre Rechte wahrnehmen können, ohne dass finanzielle Hürden im Weg stehen. Dieses gilt jedoch nicht, wenn es zu einem Freispruch des Angeklagten kommt und dieser Freispruch auf unwahren Angaben von Ihnen beruht.
Wie beantrage ich einen beigeordneten Nebenklagevertreter?
Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie als Nebenkläger auftreten möchten und einen Rechtsanwalt benötigen, sprechen Sie dies frühzeitig beim Gericht an oder lassen Sie sich durch einen Anwalt beraten. Nehmen Sie zeitnah Kontakt zu mir auf und wir prüfen, ob eine Beiordnung als Nebenklagevertreter in Ihrem Fall möglich ist.
Die Entscheidung über die Beiordnung trifft das Gericht, jedoch wird in der Regel zugunsten des Opfers entschieden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Auch wenn Sie zunächst keinen Nebenklagevertreter zur Seite haben, kann dies während des Verfahrens nachträglich beantragt werden, wenn sich zeigt, dass Sie besonderen Schutz oder Unterstützung benötigen.
Warum Sie mich als Pflichtverteidiger in der Nebenklage wählen sollten
Als erfahrener Fachanwalt im Strafrecht und im Bereich der Nebenklagevertretung kennen wir die spezifischen Herausforderungen und Bedürfnisse von Opfern und Betroffenen. Unsere Arbeit zielt darauf ab, Ihnen eine vertrauensvolle und durchsetzungsstarke Vertretung zu geben. Ich schütze Sie als Opfer im Strafverfahren und setze Ihre Rechte im Strafverfahren aktiv durch.
Ihr Kontakt zu mir:
Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Wir bieten Ihnen schnelle Termine innerhalb von 24 Stunden, einen direkten Kontakt zu Ihrem Strafverteidiger und eine kostenlose unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles.
Wir beraten und vertreten Sie bundesweit, gerne auch mit einer kompletten Onlineabwicklung.