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Herzlich willkommen auf meiner Seite zum Thema Pflichtverteidigung!

In einem Strafverfahren ist oft schon der erste Schritt – die Wahl eines geeigneten Verteidigers – entscheidend für den Verlauf des gesamten Verfahrens. Als Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht mit über 19 Jahren Berufserfahrung unterstütze ich Sie kompetent und zielgerichtet, wenn Sie selbst oder eine nahestehende Person in das Visier strafrechtlicher Ermittlungen geraten sind. Es ist mein Anliegen, Ihnen in dieser schwierigen Situation beizustehen, Klarheit zu schaffen und eine durchdachte Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Die Pflichtverteidigung gewährleistet, dass auch ohne private finanzielle Mittel eine professionelle Verteidigung in Anspruch genommen werden kann. Doch was viele nicht wissen: Eine Pflichtverteidigung bedeutet nicht weniger Engagement oder Fachwissen. Gerade als erfahrener Fachanwalt für Strafrecht kenne ich die Herausforderungen, die ein Strafverfahren für Betroffene mit sich bringt, und kann Ihnen mit meiner langjährigen Expertise zur Seite stehen.

Rufen Sie mich unter der Nummer: 0201/310 460 0 für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Verfahrens an oder schreiben Sie mir unmittelbar ein Email unter mail@rechtsanwalt-scharrmann.de. Sie erhalten unmittelbar eine Rückmeldung mit einer ersten Einschätzung. 

Weitere Informationen finden Sie in der Rechtsprechungsübersicht oder unter unseren weiteren Seiten: Rechtsanwalt-scharrmann.deStrafrecht-hessen.de, 222-stgb.de

Auf dieser Website finden Sie alle wichtigen Informationen zur Pflichtverteidigung: Wann und unter welchen Voraussetzungen Ihnen ein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt wird, welche Rechte und Pflichten Sie dabei haben und wie ich Ihnen als Pflichtverteidiger helfe, Ihre Interessen vor Gericht bestmöglich zu vertreten.

Neben der rechtlichen Beratung ist es mein Ziel, Ihre individuellen Fragen und Sorgen ernst zu nehmen. Eine Strafverteidigung, ob als Wahl- oder Pflichtverteidigung, bedeutet für mich immer auch das persönliche Engagement, Ihre Rechte zu wahren und für Sie da zu sein.

Nehmen Sie gern Kontakt auf, wenn Sie sich unverbindlich beraten lassen oder mich als Pflichtverteidiger für Ihr Verfahren gewinnen möchten.

Sie erreichen mich telefonisch unter 0201/310 460 0 oder direkt per Email mail@rechtsanwalt-scharrmann.de

Die vielen positiven Bewertungen geben mir eindeutig Recht:

„Herr Scharrmann und seine Kollegen haben mir und meiner Frau trotz Pflichtverteidigung vollen Einsatz gewährt und mich sehr gut beraten und ein exzellentes Ergebnis erzielt. Dazu muss ich besonders loben, dass wir bereits nach 4 Wochen U-Haft wieder frei waren. Bei anderen dauert das Monate. Diese Anwaltskanzlei nimmt sich Zeit für ihre Mandanten und geht sehr einfühlsam auf die persönlichen Umstände ihrer Mandanten ein. In der Verhandlung folgten die Richter vollkommen der Argumentation von Herrn Scharrmann. Ich empfehle ihn oder seine Kanzleikollegen aus voller Überzeugung gerne weiter. Ein besseres Team gibt es nicht. R.S. über Anwalt.de am 24.09.2024 (hier)

Sie oder einer Ihrer Angehörigen wurde durch ein Gericht aufgefordert einen Verteidiger binnen einer bestimmten Frist zu benennen? Zögern Sie nicht und nehmen unmittelbar Kontakt zu mir auf. Wir besprechen noch am gleichen Tag das weitere Vorgehen in einem persönlichen Gespräch. Beachten Sie, es geht um Ihre Zukunft.

Ihr Kontakt zu mir:

Nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf. Ich biete Ihnen schnelle Termine innerhalb von 24 Stunden, einen direkten Kontakt zu Ihrem Strafverteidiger und eine kostenlose unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles.

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0201 – 310 4600
Alfredstraße 68-72, 45130 Essen

Ich berate und vertrete Sie bundesweit, gerne auch mit einer kompletten Onlineabwicklung.