Welche Verbrechen gibt es?
Im deutschen Strafrecht werden Straftaten in Verbrechen und Vergehen unterteilt. Als Verbrechen gelten alle Straftaten, die mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr bedroht sind (§ 12 Abs. 1 StGB). Wir Ihnen ein Verbrechen zur Last gelegt, so melden Sie sich sofort bei mir, um Ihre Verteidigung erfolgreich aufzustellen. Sie erreichen mich telefonisch unter 0201/310460 0 oder direkt per Email unter: mail@rechtsanwalt-scharrmann.de
Bitte beachten Sie, dass das Gericht Ihnen lediglich eine knappe Frist zur Benennung eines Pflichtverteidigers geben wird. Nutzen Sie diese und sprechen mit mir über die Möglichkeiten der Verteidigung.
Hier ist eine Übersicht der Verbrechenstatbestände, die im Strafgesetzbuch (StGB) genannt werden:
1. Straftaten gegen das Leben
• Mord (§ 211 StGB)
• Totschlag (§ 212 StGB)
• Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB)
• Aussetzung mit Todesfolge (§ 221 Abs. 3 StGB)
• Schwere Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB)
• Brandstiftung mit Todesfolge (§ 306c StGB)
• Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB)
2. Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit
• Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB)
• Verstümmelung weiblicher Genitalien (§ 226a StGB)
• Misshandlung von Schutzbefohlenen mit Todesfolge (§ 225 Abs. 3 StGB)
3. Straftaten gegen die persönliche Freiheit
• Menschenhandel (§§ 232, 232a, 233a StGB)
• Zwangsprostitution (§ 232a Abs. 4 StGB)
• Zwangsarbeit (§ 232b Abs.3 StGB)
• Verschleppung (§ 234a StGB)
• Freiheitsberaubung mit Todesfolge (§ 239 Abs. 4 StGB)
• Schwere räuberische Erpressung (§ 255 i.V.m. §§ 249, 250 StGB)
• Erpresserischer Menschenraub (§ 239a StGB)
• Geiselnahme (§ 239b StGB)
4. Sexualstraftaten
• Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB)
• Vergewaltigung (§ 177 Abs. 5, Abs. 6 StGB)
• Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen mit Todesfolge (§ 179 Abs. 7 StGB)
5. Straftaten gegen das Eigentum und das Vermögen
• Raub (§ 249 StGB)
• Schwerer Raub (§ 250 StGB)
• Erpresserischer Menschenraub (§ 239a StGB)
• Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§ 316a StGB)
6. Brandstiftung und Straftaten gegen die öffentliche Sicherheit
• Schwere Brandstiftung (§ 306a StGB)
• Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion (§ 308 StGB)
• Gemeingefährliche Vergiftung (§ 314 StGB)
7. Hochverrat und Landesverrat
• Hochverrat gegen den Bund (§ 81 StGB)
• Hochverrat gegen ein Land (§ 82 StGB)
• Landesverrat (§ 94 StGB)
8. Straftaten gegen den Frieden der Völker
• Vorbereitung eines Angriffskrieges (§ 80 StGB)
• Kriegsverbrechen (§§ 8-12 Völkerstrafgesetzbuch – VStGB)
• Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 VStGB)
• Völkermord (§ 6 VStGB)
Diese Auflistung enthält die wichtigsten Verbrechenstatbestände, die in Deutschland mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder mehr bedroht sind. Sie umfasst die Tatbestände, die im deutschen Strafgesetzbuch und zum Teil im Völkerstrafgesetzbuch geregelt sind. Wird Ihnen einer dieser Tatbestände vorgeworfen, so ist die Mitwirkung eines Verteidigers an Ihrer Seite zwingend geboten. Dieses gilt auch, wenn Sie eigentlich keinen Verteidiger möchten, weil der Sachverhalt für Sie ggfs. klar ist. Wichtig ist an dieser Stelle, dass das Gericht keine Wahl hat, ob es Ihnen einen Verteidiger bestellt, sondern nur wen es als notwendigen Verteidiger bestellt. Sie sollten sich daher Ihren Verteidiger selbst aussuchen.
Ihr Kontakt zu mir:
Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Wir bieten Ihnen schnelle Termine innerhalb von 24 Stunden, einen direkten Kontakt zu Ihrem Strafverteidiger und eine kostenlose unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles.
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