Terminsverlegungsanträge bei Pflichtverteidigungen
Pflichtverteidigungen sind ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Rechtssystems, um sicherzustellen, dass jeder – unabhängig von seiner finanziellen Situation – ein faires Verfahren erhält und eine kompetente Verteidigung an seiner Seite weiß. Doch die Realität der Verteidigungsübernahme in Pflichtsachen birgt einige Herausforderungen. Eine besonders belastende Hürde ist die Problematik der Terminsverlegungsanträge. Ich werde regelmäßig und deutschlandweit als Verteidiger gebucht, was zu dem Problem führt, dass das Gericht häufig meine Beiordnung ablehnt, weil ich an dem bereits bestimmten Termin zur Hauptverhandlung bereits einen anderen Termin habe.
Die Herausforderung der Terminverlegung
In der Praxis sieht sich ein Pflichtverteidiger häufig mit bereits angesetzten Gerichtsterminen konfrontiert, die das Gericht vor der Mandatsübernahme festgelegt hat. Diese festen Termine können jedoch problematisch sein, wenn der Verteidiger parallel andere Verpflichtungen – sei es in anderen Fällen oder aufgrund bereits länger geplanter Abwesenheiten – hat. Insbesondere bei kurzfristigen Pflichtmandaten stehen Anwälte vor dem Problem, nicht alle Verfahren parallel und ordnungsgemäß bedienen zu können. Um eine wirksame Verteidigung sicherzustellen, wird dann häufig ein Terminsverlegungsantrag gestellt.
Die Hürde der Ablehnung durch das Gericht
Ein solcher Verlegungsantrag ist jedoch nicht immer erfolgreich. In vielen Fällen lehnen Gerichte Terminsverlegungen ab, was dem Anwalt und auch dem Mandanten das Verfahren erheblich erschwert. Besonders problematisch wird es, wenn die Verteidigung aufgrund der terminlichen Umstände kaum ausreichend vorbereitet werden kann. Mandanten sehen sich dann vor der Herausforderung, sich mit einem Verteidiger, der möglicherweise in Eile arbeiten muss oder unter erheblichem Zeitdruck steht, in die Verhandlung begeben zu müssen – keine ideale Voraussetzung für eine fundierte Verteidigung.
Die Bedeutung für den Mandanten
Für den Mandanten bedeutet dies im schlimmsten Fall, dass er auf eine Verzögerung und eine Verschlechterung der Verteidigungsqualität hoffen muss. Doch auch das ist keine Garantie, dass der Antrag durchkommt. Gerade Pflichtverteidigungen, die durch die Entscheidung des Gerichts von einem Verteidiger übernommen wurden, werden in den Augen vieler Richter als weniger dringlich angesehen, was wiederum die Ablehnung eines Antrags auf Terminverschiebung wahrscheinlicher macht.
Was bedeutet das für Sie als Mandant?
Wer einen Pflichtverteidiger benötigt, sollte sich dieser Problematik bewusst sein. Ein engagierter Pflichtverteidiger setzt alles daran, Sie bestmöglich zu vertreten, jedoch können administrative Hürden, wie die ablehnende Haltung des Gerichts gegenüber Terminsverlegungen, die Verteidigung erschweren. Daher ist eine frühzeitige Abstimmung und eine offene Kommunikation wichtig, um alle Optionen auszuloten und die beste Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Bei einigen Mandanten führt dieses Vertrauen in meine Arbeit zu dem Umstand, dass die Zusammenarbeit mit einem anderen Verteidiger Grundweg abgelehnt wird. Einige Gerichte lenken hierbei ein, aber bei anderen Gerichten stößt man auf taube Ohren und es wird ggfs. kein Wechsel des Pflichterteidigers vorgenommen. Gerne versuche ich für Sie das Verfahren zu übernehmen, was jedoch nicht immer gelingt. Die Gerichte können sich hier leider auf die höchstrichterliche Rechtssprechung berufen.
Wenn der Angeklagte in der Hauptverhandlung verhindert ist
Sollten Sie als Angeklagter an diesen Tag der Hauptverhandlung verhindert sein, so gilt es zu unterscheiden:
Waren zum Beispiel Urlaubsreisen durch Sie vor der Terminierung bereits gebucht, so muss das Gericht auf diesen Umstand Rücksicht nehmen. Gleiches gilt für geplante Operationen.
Verhinderung des Mandanten bei einem Gerichtstermin
Ein Gerichtstermin ist eine zentrale Station im Strafverfahren, bei dem die Anwesenheit des Angeklagten in den meisten Fällen zwingend erforderlich ist. Doch es kann vorkommen, dass ein Angeklagter aus verschiedenen Gründen verhindert ist und den Termin nicht wahrnehmen kann. Häufig geht es um gesundheitliche Probleme, plötzliche Notfälle oder andere unvorhersehbare Ereignisse. Doch Vorsicht: Das unentschuldigte Fernbleiben von einem Gerichtstermin kann ernste Folgen haben. Hier erfahren Sie, was Sie in einer solchen Situation beachten müssen und welche Schritte sinnvoll sind, um unnötige rechtliche Nachteile zu vermeiden.
Wann gilt eine Verhinderung als entschuldigt?
Grundsätzlich verlangt das Gericht bei einer Verhinderung eine glaubhafte und nachvollziehbare Entschuldigung. Eine solche Verhinderung liegt vor, wenn der Angeklagte aus einem triftigen Grund – etwa schwerer Krankheit oder einem unerwarteten Notfall – nicht erscheinen kann. In diesem Fall ist eine frühzeitige und ordnungsgemäße Benachrichtigung des Gerichts erforderlich, um den Termin zu verschieben oder eine alternative Regelung zu ermöglichen.
Wichtige Verhinderungsgründe können sein:
Krankheit
Hier ist ein ärztliches Attest notwendig, das den Zustand und die Verhinderung genau beschreibt. Ein einfaches Attest „aus reiner Vorsicht“ wird in der Regel nicht akzeptiert. Idealerweise sollte die Bescheinigung explizit auf die Unmöglichkeit der Teilnahme am Gerichtstermin eingehen (sog. Verhandlungsunfähigkeit). Das Gericht sollte zudem aus dem Attest entnehmen können, welche Symptome es Ihnen unmöglich macht an der Hauptverhandlung teilzunehmen. Bitte beachten Sie, dass das Einreichen eines solchen Attest bei Gericht einer Schweigepflichtentbindung gleichkommt. In manchen Fällen wird der oder die Vorsitzende bei Zweifeln bei dem Arzt anrufen, um sich diese Verhandlungsunfähigkeit nochmals bestätigen zu lassen!
Unvorhergesehene Notfälle
Unerwartete familiäre oder persönliche Notfälle können ebenfalls als Grund gelten, müssen jedoch gut und umfangreich begründet sein. Hier wird das Gericht stets die Verhältnismäßigkeit prüfen. Auch an dieser Stell sollten Sie unbedingt mit Belegen für die Notlage arbeiten, um eine Nachvollziehbarkeit und Überprüfung zu ermöglichen.
Was passiert, wenn der Mandant unentschuldigt fehlt?
Ein unentschuldigtes Fernbleiben kann für den Angeklagten erhebliche Konsequenzen haben.
Das Gericht kann Zwangsmaßnahmen wie Vorführungsbefehle oder auch einen Haftbefehl anordnen, um das Erscheinen des Angeklagten zu erzwingen.
Den Haftbefehl wieder in Vollzug setzen, falls dieser zur Teilnahme am Prozess außer Kraft gesetzt wurde.
Was ist im Falle einer Verhinderung zu tun?
Sollte eine Verhinderung absehbar sein, ist es wichtig, so schnell wie möglich zu handeln. Folgende Schritte können sinnvoll sein:
Kontaktaufnahme mit dem Verteidiger
Setzen Sie sich sofort mit Ihrem Anwalt in Verbindung, wenn Sie wissen, dass Sie einen Termin nicht wahrnehmen können. Er kann die Situation gegenüber dem Gericht schildern und eine mögliche Lösung abstimmen.
Bescheinigung und Nachweise organisieren
Sorgen Sie dafür, dass ein ärztliches Attest oder andere schriftliche Nachweise vorliegen, um die Verhinderung glaubhaft darzulegen. Achten Sie darauf, dass das Attest den Grund der Verhinderung explizit benennt.
Antrag auf Terminverlegung stellen
Der Verteidiger kann einen Antrag auf Terminverlegung einreichen und die Gründe für die Verhinderung glaubhaft machen.
Ein erfahrener Strafverteidiger kann in Fällen einer Terminsverhinderung entscheidend dazu beitragen, Missverständnisse oder negative Folgen zu vermeiden. Er sorgt dafür, dass Ihre Verhinderung professionell kommuniziert wird und die notwendigen Nachweise rechtzeitig beim Gericht eingehen. In meiner langjährigen Praxis und als Fachanwalt für Strafrecht habe ich zahlreiche Mandanten erfolgreich durch solche Situationen begleitet, indem ich proaktiv gehandelt und mögliche Konsequenzen frühzeitig abgewendet habe.
Eine Verhinderung bei einem Gerichtstermin ist keine triviale Angelegenheit und erfordert eine zügige und sorgfältige Vorgehensweise. Ein unentschuldigtes Fernbleiben kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen, die oft vermieden werden können, wenn der Grund der Abwesenheit klar und nachvollziehbar dargestellt wird. Vertrauen Sie auf einen erfahrenen Strafverteidiger, um Ihre Interessen in solchen Situationen bestmöglich zu wahren und sich auf das Wesentliche im Verfahren zu konzentrieren.
Ihr Kontakt zu mir:
Nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf. ich bieten Ihnen schnelle Termine innerhalb von 24 Stunden, einen direkten Kontakt zu Ihrem Strafverteidiger und eine kostenlose unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles.
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