Was kostet ein Pflichtverteidiger?

Viele Mandanten haben Bedenken, dass ein Pflichtverteidiger nur eine „Notlösung“ darstellt und die Verteidigungskosten trotz Pflichtverteidigung kaum überschaubar sind. Doch tatsächlich sorgt das deutsche Rechtssystem dafür, dass jeder, unabhängig von seiner finanziellen Lage, eine professionelle Verteidigung erhält. Ein Pflichtverteidiger wird zunächst vom Staat bezahlt, sodass für den Mandanten keine unmittelbaren Kosten entstehen. Die Vergütung eines Pflichtverteidigers richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und liegt in der Regel etwas unter den Kosten einer Wahlverteidigung. Dennoch bleibt der Mandant bei der Auswahl des Verteidigers nicht auf den ihm gestellten Anwalt beschränkt und kann auch in der Pflichtverteidigung einen Anwalt seines Vertrauens wählen. Hiervon sollten Sie unbedingt Gebrauch machen, da sonst das Gericht Ihnen den Verteidiger aussucht.

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Verteidigung vor dem Amtsgericht

Bei einer Verhandlung vor dem Amtsgericht, wie zum Beispiel bei einem Vorwurf der Körperverletzung, wird der Pflichtverteidiger zunächst einmal mit dem Mandanten alle Details des Falls durchgehen und eine Verteidigungsstrategie erarbeiten. Hier entstehen dem Mandanten grundsätzlich keine direkten Kosten, da der Staat die Pflichtverteidigung übernimmt. Sollte der Mandant jedoch später verurteilt werden, kann das Gericht die Kosten für den Pflichtverteidiger als Teil der Verfahrenskosten dem Verurteilten auferlegen.

Die Kosten für eine solche Verteidigung liegen ohne die Verteidigung im Ermittlungsverfahren und Nebenkosten (wie Fahrtkosten u.a.) bei ca. 700 Euro für einen Hauptverhandlungstag.

Das Honorar, das der Pflichtverteidiger vom Staat für eine durchschnittliche Verteidigung vor dem Amtsgericht erhält, ist vergleichsweise gering. Dennoch ist der Anwalt verpflichtet, die Verteidigung mit vollem Einsatz zu führen und wird auch in der Pflichtverteidigung stets die besten Interessen des Mandanten im Blick behalten. Daher biete ich Ihnen in den geeigneten Fällen die Übernahme der Pflichtverteidigung bei einer geringen Zuzahlung an, um Ihnen eine hervorragende Verteidigung zu ermöglichen und dieses zu einem erschwinglichen Preis.

Verteidigung vor dem Landgericht

Eine Pflichtverteidigung vor dem Landgericht, beispielsweise bei schwerwiegenderen Straftaten wie einem Raubvorwurf, ist in der Regel komplexer und zeitaufwendiger als ein Verfahren vor dem Amtsgericht. Hier beginnt die Verteidigung häufig schon mit intensiven Vorbesprechungen, der Sichtung umfangreicher Akten und der Besprechung einer möglicherweise mehrtägigen Hauptverhandlung.

Auch hier übernimmt zunächst der Staat die Verteidigungskosten. Allerdings sind die Vergütungssätze für Pflichtverteidiger vor dem Landgericht höher, um den größeren Aufwand und die höhere Verantwortung in komplexen Verfahren abzudecken. Für den Mandanten entstehen während des Verfahrens selbst keine unmittelbaren Kosten. Sollten jedoch Verurteilung und Kostenübernahme beschlossen werden, könnten die Kosten der Pflichtverteidigung als Teil der Verfahrenskosten dem Verurteilten auferlegt werden.

Die Kosten im landgerichtlichen Verfahren beginnen bei etwa 1.000 Euro und steigern sich mit jedem Hauptverhandlungstag, wie auch am Amtsgericht.

Die Pflichtverteidigung ermöglicht Ihnen, auf die Unterstützung eines erfahrenen Strafverteidigers zurückzugreifen, ohne zunächst große eigene Mittel einsetzen zu müssen. In jedem Fall steht eine engagierte und umfassende Verteidigung im Vordergrund, unabhängig davon, ob sie vor dem Amtsgericht oder Landgericht stattfindet.

Zu bedenken ist immer, dass der Pflichtverteidiger zwar durch die Staatskasse zunächst bezahlt wird, jedoch diese im Falle der Verurteilung die Kosten für die Verteidigung bei dem Verurteilten zurückholt. Sie erhalten also kein Geschenk, sondern sollten gut den für Sie tätigen Anwalt aussuchen.

Lediglich im Falle des Freispruchs kann der Pflichtverteidiger die Kosten bei der Staatskasse beanspruchen und der Mandant wird mit diesen Kosten nicht belastet. In den Verfahrenseinstellungen kann dieses ebenfalls der Fall sein. Gern berate ich Sie hierzu.

Die Zuzahlung für den Pflichtverteidiger

Es kann sinnvoll sein, einem Pflichtverteidiger eine zusätzliche Vergütung zu zahlen, um sicherzustellen, dass der Anwalt in Ihrem Fall sein volles Engagement und seine Ressourcen einsetzen kann. Obwohl die Grundvergütung eines Pflichtverteidigers durch den Staat gedeckt wird, ist diese oft recht gering bemessen. Dadurch kann es für den Anwalt herausfordernd sein, ausreichend Zeit für eine umfassende Vorbereitung und die detaillierte Bearbeitung aller Aspekte des Falles aufzubringen.

Hier sind einige Gründe, die für eine zusätzliche Zahlung sprechen:

Erweiterte Vorbereitung und Zeitaufwand: Ein Pflichtverteidiger erhält eine Pauschalvergütung, die nicht immer den tatsächlichen Aufwand widerspiegelt. Mit einer zusätzlichen Zahlung kann der Anwalt mehr Zeit in die Akteneinsicht, Zeugenvernehmungen und Vorbereitung auf Verhandlungen investieren. Dies erhöht die Chancen auf eine fundierte Verteidigungsstrategie.

Zugang zu spezialisierten Experten und Gutachten: Komplexe Fälle, etwa im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts oder bei technischer Beweisführung, erfordern manchmal externe Expertise. Eine zusätzliche Vergütung kann es dem Verteidiger ermöglichen, Sachverständige hinzuzuziehen oder Gutachten in Auftrag zu geben, die entscheidend zur Verteidigung beitragen können.

Bessere Erreichbarkeit und Kommunikationsmöglichkeiten: Eine höhere Vergütung kann auch bedeuten, dass der Pflichtverteidiger häufiger für Gespräche zur Verfügung steht und sich intensiver um die Anliegen des Mandanten kümmert. Dies schafft Vertrauen und erleichtert die Zusammenarbeit, was gerade in sensiblen Fällen wichtig ist.

Individuelle Strategieentwicklung: Jeder Fall ist einzigartig, und eine durchdachte Verteidigungsstrategie kann über Erfolg oder Misserfolg entscheiden. Eine zusätzliche Zahlung ermöglicht es dem Anwalt, maßgeschneiderte Verteidigungsstrategien zu entwickeln, die genau auf die Bedürfnisse und Umstände des Mandanten zugeschnitten sind.

Psychologische und emotionale Unterstützung: Gerade in strafrechtlichen Verfahren ist die Belastung für den Mandanten enorm. Ein Pflichtverteidiger, der sich über das Mindestmaß hinaus um den Fall kümmern kann, ist in der Lage, auch in psychologisch schwierigen Phasen mehr Unterstützung zu bieten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine zusätzliche Zahlung an den Pflichtverteidiger die Qualität der Verteidigung maßgeblich verbessern kann. Durch das erhöhte Engagement und die erweiterte Möglichkeit zur Aktenbearbeitung, strategischen Planung und persönlichen Beratung können die Erfolgsaussichten des Mandanten erheblich gesteigert werden.

Melden Sie sich umgehend bei mir, wenn das Gericht Sie auffordert einen Verteidiger binnen einer Frist zu benennen. Wir sprechen bereits in einen ersten Gespräch über die Frage der Kosten und einer ggfs. erforderlichen Zuzahlung für meine Tätigkeit. Sichern Sie sich jedoch die Verteidigung Ihrer Wahl.

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Nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf. Ich biete Ihnen schnelle Termine innerhalb von 24 Stunden, einen direkten Kontakt zu Ihrem Strafverteidiger und eine kostenlose unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles.

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