Brauche ich einen Pflichtverteidiger im Jugendstrafverfahren?

RA Scharrmann im Büro in Essen Pflichtverteidiger in Essen
Rechtsanwalt Scharrmann

Pflichtverteidigung im Jugendstrafverfahren – Ihre Rechte und Chancen für eine faire Verteidigung

Das Jugendstrafverfahren unterscheidet sich in vielen Punkten vom Erwachsenenstrafrecht. Es ist auf Erziehung und Resozialisierung ausgerichtet und hat das Ziel, jungen Menschen die Chance zu geben, aus Fehlern zu lernen und ihre Zukunft positiv zu gestalten. Gerade bei Minderjährigen oder jungen Erwachsenen kann die Pflichtverteidigung eine entscheidende Rolle spielen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Doch was bedeutet Pflichtverteidigung im Jugendstrafrecht, und wann besteht ein Anspruch darauf?

Was ist Pflichtverteidigung im Jugendstrafrecht?

Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, hat ein jugendlicher oder heranwachsender Beschuldigter das Recht auf einen Pflichtverteidiger. Anders als im Erwachsenenstrafrecht wird im Jugendstrafrecht besonders darauf geachtet, dass der Jugendliche umfassend beraten und unterstützt wird. Dabei geht es nicht nur darum, die rechtlichen Aspekte zu klären, sondern auch um eine enge Betreuung und Beratung, die den speziellen Anforderungen des Jugendstrafrechts gerecht wird.

Voraussetzungen für die Pflichtverteidigung im Jugendstrafverfahren

Die Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Jugendstrafverfahren erfolgt unter bestimmten Voraussetzungen, um eine faire Verteidigung und ein rechtsstaatliches Verfahren zu gewährleisten. Ein Pflichtverteidiger wird bestellt, wenn:

1. Eine Jugendstrafe droht: Wenn das Gericht eine Jugendstrafe in Betracht zieht, wird ein Pflichtverteidiger beigeordnet. Die Beiordnung ist auch erforderlich, wenn die Staatsanwaltschaft die Anklage vor dem Jugendschöffengericht oder der Jugendkammer erhebt.

2. Die Schwere der Tat dies erfordert: Bei schwerwiegenden Delikten oder in komplexen Verfahren, etwa bei Anklagen wegen Gewalt- oder Sexualstraftaten, ist eine Pflichtverteidigung notwendig. Dieses ist parallel zum Erwachsenenstrafrecht angelegt, wenn dem Jugendlichen oder Heranwachsenden z.B. ein Verbrechen zur Last gelegt wird.

3. Komplexe Beweissituationen vorliegen: Wenn der Sachverhalt schwer zu durchschauen ist und der Jugendliche oder Heranwachsende ohne anwaltliche Unterstützung seine Rechte nicht wahrnehmen könnte.

Gerade im Jugendstrafrecht spielen auch soziale und psychologische Aspekte eine Rolle, und die Unterstützung eines spezialisierten Anwalts kann entscheidend sein, um Missverständnisse zu vermeiden und die Interessen des Jugendlichen zu wahren.

AUs meiner Sicht ist es von erheblicher Bedeutung, dass der (Pflicht)Verteidiger einen Draht zu dem Beschuldigten Jugendlichen oder Heranwachsenden bekommt, um in dessen Vertrauen die Verteidigung ordentlich und erfolgreich führen zu können.

Die Vorteile der Pflichtverteidigung im Jugendstrafrecht

Ein Pflichtverteidiger hilft nicht nur, die rechtliche Seite zu klären, sondern ist auch eine vertrauensvolle Unterstützung, die den Jugendlichen durch das Verfahren begleitet und sicherstellt, dass seine Rechte gewahrt bleiben. Als Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht sowie als Mitglied der renommierten Kanzlei Louis & Michaelis, die sich auf das Strafrecht spezialisiert hat, biete ich Ihnen eine fundierte und einfühlsame Verteidigung, die genau auf die Bedürfnisse junger Menschen im Strafverfahren zugeschnitten ist.

Warum ist die Wahl des richtigen Pflichtverteidigers wichtig?

Im Jugendstrafrecht ist das Vertrauensverhältnis zwischen Verteidiger und Mandant besonders wichtig. Bei Louis & Michaelis verstehen wir die Herausforderungen, denen Jugendliche in solchen Verfahren gegenüberstehen. Mit meiner Auszeichnung als Focus-Topanwalt im Strafrecht und jahrelanger Erfahrung in bundesweit bekannten Verfahren biete ich Ihnen die Sicherheit, die ein solches Verfahren erfordert. Ich sorge dafür, dass die Verteidigungsstrategie nicht nur rechtlich fundiert, sondern auch auf die individuelle Situation des Jugendlichen abgestimmt ist.

Schritt für Schritt: Pflichtverteidigung im Jugendstrafverfahren

1. Antragstellung beim Gericht: Wenn die Voraussetzungen für die Pflichtverteidigung erfüllt sind, können Sie als Erziehungsberechtigter oder der junge Beschuldigte selbst einen Antrag auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers stellen. Alternativ ordnet das Gericht bei Vorliegen der Voraussetzungen auch ohne Antrag einen Verteidiger bei. Hier sollten Sie daher schnell eingreifen und unmittelbar Kontakt aufnehmen, um den Verteidiger Ihres Vertrauens an Ihrer Seite zu wissen.

2. Kostenübernahme durch die Staatskasse: Die Kosten für den Pflichtverteidiger übernimmt die Staatskasse in den meisten Fällen. Dieses gilt insbesondere dann, wen der Jugendliche noch im elterlichen Haushalt lebt und über keine eigenen Einkünfte verfügt.

3. Ein vertrauensvolles Verhältnis schaffen: Nach der Beiordnung arbeiten wir sofort an der Verteidigung des Jugendlichen – von der Akteneinsicht bis zur sorgfältigen Vorbereitung auf die Verhandlung. Mit viel Erfahrung und Einfühlungsvermögen gehen wir auf die Bedürfnisse des jungen Mandanten ein.

Ein erfahrener Pflichtverteidiger an Ihrer Seite

Das Jugendstrafverfahren verlangt eine Verteidigung, die mit Bedacht und Fachwissen geführt wird. In der Kanzlei Louis & Michaelis legen wir großen Wert darauf, die speziellen Anforderungen dieses Rechtsgebiets zu erfüllen. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Kompetenz, um die bestmögliche Unterstützung im Verfahren zu erhalten. Falls Sie Fragen zur Pflichtverteidigung im Jugendstrafrecht haben oder jemanden suchen, der sich engagiert und mit Fachkenntnis für die Rechte Ihres Kindes einsetzt, stehen wir Ihnen jederzeit zur Seite.

Ihr Kontakt zu mir:

Nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf. ich biete Ihnen schnelle Termine innerhalb von 24 Stunden, einen direkten Kontakt zu Ihrem Strafverteidiger und eine kostenlose unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles.

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